Unfallmeldegebühr alias Blaulichtsteuer

30. August 2019

Es geht oft schnell: Man ist unterwegs auf eisglatter Fahrbahn, hat einen Moment nicht aufgepasst, und schon hört man das hässliche Geräusch, wenn Blech auf Blech trifft … Was nun?

Blaulichtsteuer

Grundsätzliches Verhalten

Werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, halten Sie sofort an und sichern Sie die Unfallstelle ab. Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht und das kann – je nach Schwere der Schuld – teuer werden. Darüber hinaus kann eine Leistungseinschränkung und sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung die Folge sein. Gibt es verletzte Personen, müssen Sie unverzüglich einen Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten und jedenfalls die Polizei verständigen!

 

Bleiben Sie gegenüber Ihrem Unfallgegner sachlich und sprechen Sie ausschließlich über Fakten! Leisten Sie keinesfalls irgendwelche Zahlungen an den Gegner, ohne vorher Kontakt mit Ihrer Versicherung aufgenommen zu haben!

 

Nur ein Blechschaden?

Bei reinen Sachschäden ist die Feststellung des Unfallhergangs durch die Polizei nicht erforderlich, sofern die Unfallbeteiligten Name und Anschrift austauschen und den Unfallbericht ordnungsgemäß und sorgsam ausfüllen. Nicht vergessen: Notieren Sie auch Versicherungsdaten und das Autokennzeichen des Unfallgegners!

 

Gebühr für Polizeimeldung

Möchte man auch bei einem Blechschaden auf polizeiliche Unterstützung nicht verzichten – zum Beispiel weil der Unfallgegner eine andere Sprache spricht, sich die Schuldfrage nicht so leicht klären lässt, oder ein sehr hoher Sachschaden zu erwarten ist – hat man selbstverständlich Anspruch auf offizielle Dokumentation. Allerdings wird die sogenannte „Blaulichtsteuer“ fällig: Die anfordernde Person – oder jener Unfallbeteiligte, der die Ausfertigung eines Polizeiprotokolls verlangt – muss in diesem Fall 36 Euro entrichten. Bei Verschulden des Unfallgegners wird der Betrag von dessen Haftpflichtversicherung rückerstattet. Bei einer Teilschuld werden die Kosten der Gebühr entsprechend geteilt.

 

Versicherungsmeldungen

Melden Sie jeden Unfall binnen einer Woche bei der gegnerischen und bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung – auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie kein Mitverschulden tragen: In diesem Fall deklarieren Sie die Mitteilung als  „Vorsichtsmeldung“. Vergessen Sie nicht auf eine eventuell vorhandene Kasko- und Rechtschutzversicherung!

 

 

→ Download: Europäischer Unfallbericht