Reisemängel: Frankfurter Liste verschafft Überblick

24. Juni 2024

Die Vorfreude ist groß, die Erwartungen an den Urlaub hoch. Es kann allerdings auch viel schiefgehen: unzureichende Hotelbuchungen, verschmutzter Strand, Beeinträchtigungen durch Lärm, …

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Entschädigung für Urlaubsmängel

Bei Reisemängeln hat man als Pauschalreisender einen Anspruch auf Verbesserung vor Ort bzw. Preisminderung nach der Rückkehr. Die sogenannte „Frankfurter Liste“ bietet eine Zusammenfassung der häufigsten Reisemängel und wie diese vom Reiseveranstalter zu kompensieren sind. Diese Liste wurde von Richtern in Frankfurt erstellt und wird auch von österreichischen Gerichten bei der Schadensermittlung herangezogen. Die Preisminderungen sind darin in Prozentsätzen zum Reisepreis angeführt

 

Beispiele:

  • Lärm in der Nacht: 10-40%
  • Fehlender Balkon/Meerblick trotz Zusage: 5-10%
  • Ausfall der Klimaanlage: 10-20% (abhängig von der Jahreszeit)
  • Verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30%

Weiterführende Links

→ Weitere Informationen, was genau zu tun ist bei Reisemängeln erhalten Sie hier.

→ EVZ-Broschüre: Urlaub ohne Sorgen

Download der Frankfurter Liste (Quelle Wirtschaftskammer)

 


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