Entschädigung für Urlaubsmängel
Bei Reisemängeln hat man als Pauschalreisender einen Anspruch auf Verbesserung vor Ort bzw. Preisminderung nach der Rückkehr. Die sogenannte „Frankfurter Liste“ bietet eine Zusammenfassung der häufigsten Reisemängel und wie diese vom Reiseveranstalter zu kompensieren sind. Diese Liste wurde von Richtern in Frankfurt erstellt und wird auch von österreichischen Gerichten bei der Schadensermittlung herangezogen. Die Preisminderungen sind darin in Prozentsätzen zum Reisepreis angeführt
Beispiele:
- Lärm in der Nacht: 10-40%
- Fehlender Balkon/Meerblick trotz Zusage: 5-10%
- Ausfall der Klimaanlage: 10-20% (abhängig von der Jahreszeit)
- Verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30%
Weiterführende Links
→ Weitere Informationen, was genau zu tun ist bei Reisemängeln erhalten Sie hier.
→ EVZ-Broschüre: Urlaub ohne Sorgen
→ Download der Frankfurter Liste (Quelle Wirtschaftskammer)
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