Staatliche Hilfe überschätzt
Grundsätzlich ist jeder Erwerbstätige durch die Pensionsversicherung auch gegen Berufsunfähigkeit pflichtversichert und kann eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension beantragen – wenn er oder sie die Voraussetzungen dafür (Mindestversicherungszeiten, Dauer der Berufsunfähigkeit, etc.) erfüllt. Die Realität sieht allerdings anders aus, denn ca. 2/3 aller gestellten Anträge werden abgelehnt.
Als Frau arm dran
Selbst wenn die Hürden überwunden sind und eine Berufsunfähigkeitspension zugesprochen wird, dann sind Frauen noch immer klar im Nachteil. Denn die Berufsunfähigkeitspension richtet sich wie die reguläre Pension nach den bisherigen Beitragsjahren und dem Einkommen. Mit 890 € durchschnittlich müssen Frauen dann ihr Auskommen finden – und das bei meist steigenden Fixkosten durch Therapien und Medikamente.
Selbst ist die Frau: Arbeitskraft absichern
Nicht mehr arbeiten zu können bedeutet ein finanzielles Desaster. Handeln Sie, sorgen Sie vor, nehmen Sie Ihre finanzielle Sicherheit selbst in die Hand! Je früher desto besser: wie so oft im Versicherungswesen hängt die Prämie bei der BU auch von Alter und Gesundheit ab.
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