Versicherungstechnisch stellen sich dem E-Bike-Besitzer grundsätzlich 2 Fragen:
#1) Wer übernimmt den Schaden, wenn ich einen Sach- oder Personenschaden mit dem Fahrrad anrichte?
Die Privathaftpflichtersicherung (z.B. im Rahmen der Haushaltsversicherung). Um für diese als Fahrrad zu gelten, muss die Höchstgeschwindigkeit eines E-Bikes unter 25 km/h und die Motorleistung unter 600 Watt liegen. Jedenfalls ist eine explizite Abklärung aber sinnvoll. Wird einer dieser Werte überstiegen, gilt das Bike als KFZ und es besteht Versicherungspflicht. Tatsächlich bedeutet das Ausweis- und Helmpflicht, es muss als Motorfahrrad zugelassen werden und als Moped versichert werden. Darüber hinaus gelten dann weitere Bestimmungen, wie zum Beispiel angebrachter Rückspiegel, keine Benutzung der Fahrradwege, zugelassene Bremsanlage, …
Wichtig: In diesem Fall ist das E-Bike KEINESFALLS im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert. Für alle Schäden haftet die Fahrerin bzw. der Fahrer mit dem gesamten Vermögen.
#2) Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird?
Grundsätzlich sind Fahrräder über die Haushaltsversicherung mitversichert. Gegen Diebstahl allerdings nur dann, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem versicherten Grundstück in einem eigens gesicherten Raum (Wohnung, Fahrradkeller, …) befunden hat. Wird das Fahrrad unterwegs gestohlen, besteht über die Haushaltsversicherung in den meisten Fällen KEIN Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz aufrüsten
Zehntausende Fahrräder verschwinden jährlich auf Nimmerwiedersehen, je teurer die Anschaffung, also je schmerzlicher der Verlust des E-Bikes finanziell ist, desto eher rentiert sich der Gedanke an eine eigene Diebstahl- oder Fahrrad-Komplett-Versicherung. Damit können Sie neben dem Diebstahl des E-Bikes auch Schäden wie Brand, Tierschäden, Teilediebstahl, Parkschäden, Vandalismus und den Akkuschutz inkludieren.
Achtung: Obliegenheiten einhalten
Bei manchen Versicherungen wird die Nutzung eines bestimmten Fahrradschlosses vorgeschrieben, hier sollten Sie sich unbedingt informieren.
TIPP
Melden Sie sich bei uns, wir können gemeinsam mit Ihnen klären, ob und wie Ihr Fahrrad bereits in einer bestehenden Polizze mitversichert ist, der bestehende Vertrag eventuell angepasst werden muss und ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.
Wichtig
Ein Fahrraddiebstahl muss umgehend bei der Polizei gemeldet werden und bitte benachrichtigen Sie auch uns so rasch wie möglich. Heben Sie bitte die Originalrechnung für das Fahrrad für eine rasche und erfolgreiche Schadenabwicklung auf, hilfreich sind auch Fotos vom Rad unmittelbar nach dem Kauf.