Allgemeines
E-card ab jetzt mit Lichtbild
Seit Jahresbeginn werden e-cards nur mehr mit Foto der Karteninhaber versendet. Von der Fotopflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Personen über 70 Jahren und Bezieher von Pflegegeld ab Stufe 4. Alle bestehenden e-cards werden bis Ende 2023 gegen neue Karten mit Foto und zusätzlichen Sicherheits-merkmalen ausgetauscht. Hier können Sie mit dem Foto-Sofort-Check überprüfen, ob ein Foto von Ihnen vorliegt.
e-Impfpass geht in die Pilotphase
Der elektronische Impfpass ersetzt den Impfpass aus Papier und wird pilotmäßig in Niederösterreich, Steiermark und Wien gestartet und ab 2021 schrittweise in ganz Österreich umgesetzt.
Österreichische Gesundheitskasse
Durch Fusion der neun Gebietskrankenkassen sind mit 1. Jänner 2020 7,2 Millionen Menschen in Österreich bei einer einzigen, gemeinsamen Krankenkasse versichert – der Österreichischen Gesundheitskasse.
Rezeptgebühr erhöht
Die Rezeptgebühr wird von 6,10 € auf 6,30 € erhöht.
Plastiksackerl-Verbot
Seit Jahresbeginn gilt das Plastiksackerl-Verbot. Es dürfen nur mehr Restbestände abverkauft werden, aber auch nur mehr bis Ende des Jahres. Weiterhin geben darf es ultradünne Knotenbeutel, die biologisch vollständig abbaubar und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind.
Endgültiges Aus für Käfighaltung für Legehühner
Zwar bereits mit 2003 beschlossen, allerdings mit einer Übergangsfrist für Haltungen in größeren Käfigen – diese Frist endete mit 1. Jänner 2020.
Gratis Vorteilscard für 18-Jährige
Um der Jugend das Bahnfahren schmackhaft zu machen, schenkt die ÖBB allen Menschen, die 2020 18 Jahre alt werden oder sind die Vorteilscard Jugend. Die Vorteilscard Jugend ist ein Jahr gültig und sichert das Bahnfahren zum halben Preis. Erhältlich bei allen ÖBB-Ticketschaltern.
Neue Drohnen-Gesetze ab Juli 2020
Die neue EU-Drohnenverordnung regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und soll sicherstellen, dass Hersteller und Nutzer EU-weit die Sicherheit, Privatsphäre, den Umgang mit persönlichen Daten und den Umweltschutz respektieren. Die Verordnung tritt ab 1. Juli 2020 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Für einzelne Bestimmungen wird eine 2-jährige Übergangsfrist eingeräumt.
Arbeitnehmer & Angestellte
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz
Durch die Neuregelung der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit haben Arbeitnehmer jetzt Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pflegekarenz, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Dem Arbeitgeber ist der Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz so früh wie möglich mitzuteilen.
Lohnerhöhungen
Die Kollektivvertragsverhandlungen haben Abschlüsse weit über der prognostizierten Inflationsrate von 1,5 Prozent gebracht. Die Metaller bekommen im Schnitt 2,7 Prozent mehr, Beamte 2,3 Prozent, Handelsangestellte 2,35 Prozent.
Geringfügigkeitsgrenze gestiegen
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 446,81 € auf 460,66 € angehoben. Arbeitnehmer unter dieser Grenze zahlen keine gesetzliche Sozialversicherung und sind unfall-, aber nicht kranken-, pensions- oder arbeitslosenversichert.
Pensionsanpassungen
Familie & Soziales
Erhöhung Pflegegeld
Das Pflegegeld wird angehoben – nicht nur einmalig, sondern in der Folge jährlich, und das in sieben Stufen. 2020 wird es um 1,8 Prozent erhöht.
Änderungen Schulferien
Heuer gibt es erstmalig die neuen bundesweiten Herbstferien. Diese sind ähnlich wie die Weihnachtsferien in der Länge variabel, da der Start mit 26. Oktober und das Ende am 02.11. jedes Jahr auf einen anderen Wochentag fällt. Zukünftig sind dadurch die beiden Dienstage nach Ostern und Pfingsten nicht mehr schulfrei und die schulautonomen Tage werden – je nach Bedarf an Tagen für die Herbstferien – entsprechend reduziert.
Mittelschulen nicht mehr „neu“
Die bisherige Differenzierung in „grundlegende Allgemeinbildung“ und „vertiefende Allgemeinbildung“ wird ab dem Schuljahr abgelöst durch zwei unterschiedliche Leistungsniveaus: Standard und Standard-AHS. Die siebenteilige NMS-Notenskala wird ersetzt durch zwei ähnliche, einander überlappende je fünfteilige Skalen. Die NMS verlieren außerdem den Zusatz „Neue“ und werden zu „Mittelschulen“.
Autofahrer
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
Menschen mit Behinderung können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreien lassen und erhalten eine Gratis-Vignette. Seit 01.12.2019 wird dieser Antrag nicht mehr beim Sozialministerium eingebracht, sondern die Zulassungsstellen sind dafür zuständig.
WLTP-Werte in Verkaufsunterlagen
Ab 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkws in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP – Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure – angegeben werden. Dieses Verfahren enthält mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt und soll somit einen realitätsnäheren Normverbrauch wiedergeben. Ab April 2020 soll der Normverbrauch und die zugehörigen CO2-Emissionen auch im Zulassungsschein (bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen auf dem Chip) zu finden sein.
NoVA-Berechnung neu
Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird ab Jahresbeginn ökologisiert und an das neue Messverfahren WLTP angepasst. Die neue NoVA-Formel und die Verschärfung des CO2-Malus sollen Konsumenten zum Kauf von möglichst effizienten Fahrzeugen bewegen.
CO2-Ausstoß beeinflusst motorbezogene Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkws errechnet sich für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 nicht mehr nur anhand der Leistung, auch der Wert des CO2-Ausstoßes fließt in die Berechnung mit ein. Auch bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig der CO2-Wert mit einberechnet. Somit nimmt die CO2-Emission eines Fahrzeuges für Neuzulassungen ab Oktober 2020 Einfluss auf alle direkten Steuern.
Neue Werte auch bei Sachbezug
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss Steuern dafür zahlen. Diese richten sich nach den Anschaffungskosten des Fahrzeuges und zukünftig auch nach der CO2-Emission. Kein Sachbezug ist anzusetzen für Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm, Fahrräder und E-Bikes.