#1 Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt selbstverständlich die medizinische Grundversorgung nach einem Unfall. Leider sind nicht alle Unfälle mit der Behandlung im Krankenhaus vorbei, sondern lassen das bestehende Leben dauerhaft aus der Bahn geraten. Problematisch sind vor allem die Folgekosten eines Unfalls: Nur eine private Unfallversicherung übernimmt – je nach gewähltem Tarif und Bausteinen – die Kosten für Heilbehelfe, ev. notwendige kosmetische Operationen, zahlt eine einmalige Kapitalleistung und/oder monatliche Rente bei dauerhafter Invalidität und übernimmt Such- und Bergungskosten*.
Ein Berg an Kosten
Wie beim Wandern, so beim Wintersport: die Kosten für eine Hubschrauberbergung nach Sport- oder Freizeitunfällen in alpinem Gelände werden von der ÖGK nicht übernommen, sondern sind vom Verletzten selbst zu tragen. Bergungen in alpinem Gelände sind eine Herausforderung für Rettungskräfte, besonders an unzugänglichen Stellen oder nach Lawinenabgängen. Dem Abtransport eines Verletzten können zudem oft lange Sucheinsätze der Bergrettung vorausgehen, womöglich mit Unterstützung durch Suchhunde samt Hundeführer, Hubschrauber und Kameradrohne. Auch diese Kosten sind vom Verletzten aus eigener Tasche zu bezahlen.
#2 Private Haftpflichtversicherung
Kollisionen auf Ski verursachen mitunter schwerste Verletzungen. Tragen Sie die Schuld an dem Unfall, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet und das kann teuer kommen: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstentgang, Pflegekosten, Ersatz teurer Skiausrüstung, … Geschützt sind Sie durch eine Privathaftpflichtversicherung, die derartige Schadenersatzverpflichtungen übernimmt bzw. unberechtigte Forderungen abwehrt. Die private Haftpflichtversicherung ist üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung.
Sicherstellen sollten Sie die Mitversicherung volljähriger Kinder, deren Versicherungsschutz ist unter Umständen nicht mehr in Ihrer Versicherung inkludiert.
#3 Rechtsschutzversicherung
Nicht immer ist die Schuldfrage nach einem Unfall eindeutig geklärt. Eine Rechtsschutzversicherung hilft dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und übernimmt im Streitfall die Prozesskosten. Darüber hinaus übernimmt sie im Falle eines Strafverfahrens unter anderem die Kosten für Ihren Verteidiger.
Après-Ski und Versicherung: Denken Sie daran, dass die Versicherung eventuell nicht einspringt, wenn ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert.
Amateur oder Profi?
Sind Sie nicht nur zum Freizeitvergnügen auf Skiern unterwegs, sondern messen Ihr Können mit anderen Sportlern, unbedingt den Versicherungsschutz überprüfen (lassen) und gegebenenfalls anpassen. Häufig schließen Polizzen Unfälle, die bei der Teilnahme an bestimmten nordischen oder alpinen Wettbewerben (bzw. zugehörigem Training) passieren, in ihren Bedingungen aus. Achtung: Diese Ausnahmen gelten in aller Regel auch für Kinder!
Sorgen Sie mit der richtigen Versicherung für eine entspannte Skisaison. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!
Verhalten bei einem Skiunfall
- Markieren der Unfallstelle mit gekreuzten Skiern oder Ski-Stöcken (ca. 5 – 10 Meter oberhalb der Unfallstelle)
- Im Skigebiet den Unfall am besten dem Liftbetreiber bzw. den Alpin-Notruf 140 wählen und den Unfall der Bergrettung melden.
- Erste Hilfe leisten: Sprechen Sie mit dem Verunfallten, überprüfen Sie die Vitalzeichen, schützen Sie das Unfallopfer vor Kälte.