Vor dem Sturm
Kündigt sich ein Unwetter an, sollten Sie umgehend Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen treffen:
- Gartenmöbel und lose Gegenstände (Mülltonne, Wäscheständer, Gartenwerkzeug, …) festbinden oder in Gartenhütte oder Keller verstauen
- Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
- Markisen einziehen
- Fahrzeuge, wenn möglich in der Garage oder einem Unterstand parken
- Poolabdeckung schließen und verriegeln, Outdoor-Trampolin sichern
- Haustiere in Sicherheit bringen
Nach dem Sturm
Ist das Unwetter nicht vorbeigezogen, ohne einen Schaden zu hinterlassen, dann melden Sie uns diesen so schnell wie möglich. Dokumentieren Sie den Schaden, erstellen Sie eine Liste mit beschädigten Gegenständen, machen Sie Fotos – eine umfangreiche und detaillierte Schadenaufzeichnung vereinfacht die Abwicklung mit der Versicherung. Sorgen Sie danach dafür, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt, verschließen Sie beispielsweise kaputte Fenster provisorisch oder lassen Sie abgedeckte Dächer mit einer Plane abdecken. Achten Sie bei diesen Maßnahmen darauf, dass die Spuren des Schadens selbst nicht beseitigt werden, falls die Versicherung den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten lassen möchte.
Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig?
#1) Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Haus, die durch einen Sturm verursacht werden. Von einem Sturm spricht die Versicherung bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h. In der Regel nicht übernommen werden Schäden, die durch leichtere Winde entstehen, oder die wegen der Nicht-Einhaltung von entsprechenden Vorkehrungen entstanden sind, etwa weil die Markise nicht eingefahren wurde.
#2) Die Haushaltsversicherung übernimmt Schäden, die ein Sturm an Hausrat oder Einrichtungsgegenständen angerichtet hat. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn es nach dem Bruch einer Fensterscheibe in die Wohnung regnet und dabei Holzmöbel beschädigt werden.
#3) Die Teil- oder Vollkasko übernimmt – je nach Leistungsumfang – Schäden, die der Sturm am Fahrzeug anrichtet.
Nichts vergessen?
Versichert ist das, was in der Polizze und in den Bedingungen steht. Gehen Sie sicher, dass sich der Versicherungsschutz auch auf Pool, Gartenhaus, Glashaus und ev. Nebengebäude erstreckt. Vergessen Sie auch nicht auf Verglasungen, Lichtkuppeln und Schwimmbad-Abdeckungen. Bewegliche Sachen im Außenbereich, wie Grill oder Gartenmöbel, sind nicht in allen Polizzen von vornherein inkludiert.
Fazit
Kaum ein Wetterphänomen ist unberechenbarer als ein Sturm. So schnell er kommt, so schnell kann er auch enormen Schaden anrichten. Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit der richtigen Versicherung. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Absicherung für Ihr Heim sicherzustellen.
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Wir finden maßgeschneiderte Lösungen für Sie, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!