Wenn der Berg ruft: Wer übernimmt die Kosten für eine Hubschrauberbergung?

9. Juli 2020

Gerade jetzt entscheiden sich viele für Berg statt Meer. Somit steigt auch das Unfallrisiko. Doch wer übernimmt die Kosten im Fall des Falles, wenn ein Hubschraubereinsatz notwendig wird?

Hubschrauber Bergung

Freitag Mittag packen Daniel und Kerstin gerne mal ihre Rucksäcke und erkunden übers Wochenende Österreichs Bergwelt und genießen die Natur. Für diese Saison haben die beiden beschlossen, noch viel öfter ihrer Leidenschaft nachzugehen und sich auf den Weg in die Berge machen.

Als morgens die Sonne scheint und somit das Wetter zu einer spontanen Tour einlädt, machen sie sich motiviert und gut gerüstet auf, einen weiteren Gipfel zu erklimmen. Nach der Mittagspause passiert es: Kerstin ist nur einen kleinen Moment unachtsam, ein Stein lockert sich, sie rutscht ab. Kein offensichtlich allzu schwerer, aber ein sehr unglücklicher Sturz: Kerstin schlägt mit dem Kopf auf und wird bewusstlos.

Die alarmierte Rettung organisiert einen Hubschrauber, um Kerstin so rasch und schonend wie möglich ins nächste Krankenhaus zu transportieren. Dort wird neben einem Schädel-Hirn-Trauma leider auch eine Verletzung der Wirbelsäule festgestellt. Auch nach ein paar Wochen Krankenhaus lassen sich die Folgen noch nicht klar abschätzen, mit denen Kerstin dauerhaft rechnen muss.

Das menschliche Schicksal steht bei dem Unfall von Kerstin natürlich klar im Fokus. Trotzdem darf man eine Frage nicht außer Acht lassen, die sich jeder stellen sollte: Wer trägt die Kosten, wenn mir so ein Unfall passiert?

Die Hubschrauberbergung, der lange Krankenhausaufenthalt, Reha-Kosten, Verdienstentgang, Hausumbauten, bleibende Berufsunfähigkeit … sehen wir uns an, wer für anfallende Kosten durch einen Unfall in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt aufkommt:

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Kommt für die ärztliche Versorgung nach einem Unfall auf, für eine notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus und eine gegebenenfalls erforderliche Rehabilitation. NICHT übernommen werden: die Kosten für einen Einsatz der Bergrettung oder einer notwendigen Hubschrauberbergung. Für eine Hubschrauberbergung können schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen, die der Verunfallte aus eigener Tasche bezahlen muss.

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Leider nein: die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Zusammenhang mit Unfällen NUR bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall am Arbeitsweg. Mehr als 2/3 der ca. 800 000 Unfälle, die jährlich passieren, ereignen sich allerdings nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit. Die gesetzliche Absicherung (inkl. Pensionsversicherung) stellt im Falle eines Freizeitunfalles also lediglich eine Basis dar. Für sämtliche Folgekosten reicht der gesetzliche Versicherungsschutz nicht aus.

 

Folgekosten und finanzielle Einbußen

Gerade aber die Folgekosten sind es, die einen schlimmen Unfall doppelt tragisch werden lassen:

Behält Kerstin aus ihrem Unfall dauerhafte Invalidität, dann muss sie zu der psychischen Belastung auch noch die Kosten für den barrierefreien Umbau des Hauses/der Wohnung oder die Anschaffung eines Spezialfahrzeuges tragen. Verschlimmert wird die Situation durch die Tatsache, dass Kerstin ihren bisherigen Beruf als Altenpflegerin nicht mehr ausüben kann, und sie sich mit erheblichen finanziellen Einbußen durch die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit konfrontiert sieht.

 

Kaskoversicherung für Ihre Gesundheit

Seien Sie aktiv, nutzen Sie unsere schöne Bergwelt und die zahlreichen anderen Sportmöglichkeiten, die Österreich zu bieten hat. Bitte vergessen Sie dabei aber nicht, sich entsprechend abzusichern und mit einer privaten Unfallversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung gegen finanzielle Folgen und Belastungen vorzusorgen.

 

Mountainbiken, Klettern, Paragleiten, Tauchen … gerne überprüfen wir auch Ihre bestehende Polizze, ob die von Ihnen ausgeübte Sportart tatsächlich im nötigen Umfang versichert ist.

 

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!